geteilte Schwangerenvorsorge

Ein Schreiben von einem Frauenarzt erregte Anfang November 2016 die Gemüter.
Eine gesetzlich versicherte Schwangere, die einen Vorsorgetermin in einer gynäkologischen Praxis wahrnehmen wollte, wurde vom untersuchenden Arzt zur Unterschrift auf einer Erklärung genötigt.

In der Erklärung wird formuliert:

Aus diesem Grund ist uns eine Behandlung […] nur noch möglich, wenn die Schwangeren uns schriftlich versichern, dass weder eine gleichzeitige Hebammenvorsorge noch eine Behandlung durch einen anderen Arzt im gleichen Quartal stattfindet oder stattgefunden hat.“

Weiterhin soll mit der Unterschrift bestätigt werden, dass ein Arztwechsel im Quartal nicht möglich sei und die erbrachten Leistungen laut Gebührenordnung dann privat in Rechnung gestellt werden würden.

vorsorge_aberwehe

Das Netzwerk der Elterninitiativen für Geburtskultur wendet sich heute mit einem offenen Brief an:

* den Verfasser des Schriftstückes
* die Ärztekammer Westfalen-Lippe
* die Bundesärztekammer
* die Patientenbeauftrage des Landes Nordrhein Westfalen
* das Bundesgesundheitsministerium
* das Bundesfamilienministerium
* den Familienausschuss im Deutschen Bundestag und
* den Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag

Wir bitten um zügige Klärung und Stellungnahme zum Nötigungsversuch in dieser Arztpraxis.

aberwehe_offenerbrief

Vorsorge im Wechselmodell: Hebamme und gynäkologische Praxis

Laut den geltenden Mutterschaftsrichtlinien können alle Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Einzige Ausnahme bildet der Ultraschall. Dazu muss die Schwangere eine gynäkologische Praxis aufsuchen. Lässt nun eine werdende Mutter die Vorsorgeuntersuchungen bei einer Hebamme ausführen, geht aber für die Ultraschalluntersuchung zum Gynäkologen, so kann dieser nicht die Quartalspauschale für die gesamte Vorsorge in Anspruch nehmen, sondern kann nur die „Einzelposition Ultraschall“ abrechnen.

Diese Entwicklung ist manchen Frauenärzten ein Dorn im Auge. Es sind sogar Fälle bekannt geworden, wo sich Ärzte geweigert haben die Schwangerenvorsorge mit Hebammen zu teilen, denn das bedeutet auch geteiltes Budget.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich in dieser Frage klar positioniert: Weigert sich der Arzt eine Vorsorgeuntersuchung durchzuführen, wie beispielsweise den Ultraschall, weil parallel die Hebamme ebenfalls Vorsorgeuntersuchungen durchführt und im Mutterpass dokumentiert, dann ist das ein Vertragsverstoß und der Arzt riskiert seine Kassenzulassung.
(Quelle: DHV)

Arztwechsel im Quartal

Ein Arztwechsel im Quartal ist auf jeden Fall möglich. Es gibt nicht nur fachliche und sachliche Gründe dafür, einen neuen Arzt/Ärztin mit der weitern Vorsorge zu beauftragen, sondern auch emotionale. Ist die schwangere Frau unzufrieden mit ihrer bisherigen gynäkologischen Betreuung, z.B. wegen unzureichender Kommunikation, unnötiger Eingriffe, fehlender Aufklärung oder weil es zwischenmenschlich überhaupt nicht passt, kann sie jederzeit den Arzt/Ärztin wechseln.

Grundsätzlich ist ein Arztwechsel auch während eines laufenden Quartals möglich. Der Grund für die Zurückhaltung mancher Praxen könnte in der Höhe der abzurechnenden Vergütung liegen. Tastsächlich kann die Pauschale für die Betreuung einer Schwangeren im Laufe eines Quartals nur von einem Vertragsarzt im Behandlungsfall abgerechnet werden und lässt keine Ausnahme zu. Die Mit- oder Weiterbehandlung bei einem anderen Facharzt ist zwar möglich, berechtigt diesen jedoch nicht zur erneuten Abrechnung dieser Pauschale. Die erbrachten Leistungen des mit- oder weiterbehandelnden Arztes sind von diesem über die gynäkologische Grundpauschale und die entsprechenden Sonographien aus dem Kapital 33 EBM mit Präventionskennzeichnung abrechnungsfähig.  (Quelle: Barmer GEK)

 
Rausschmiss beim Frauenarzt

Diese Fälle sind keine Einzelfälle. Frau TV berichtete im Juni 2016 von einem Fall, in dem eine Schwangere im 6. Monat aus der Arzpraxis geworfen wurde. Der Grund: diese Frau wurde in der Schwangerschaft von einer Hebamme betreut.

Wenn Euch weitere konkrete Fälle bekannt sind, bitte ich Euch, mir diese zukommen zu lassen.

Es grüßt und informiert Euch
Silke,
von Elternstimme sichere Geburt


PS: Diesen Blogpost als PdF findet ihr hier

28 Kommentare

  1. Liebe Silke,

    danke für die Hintergrundinformationen zur aktuellen Fall, der mich ebenfalls sehr beschäftigt hat.

    Liebe Grüße
    Mother Birth

    Gefällt 1 Person

  2. Unglaublich aber leider wahr – auch während meiner Schwangerschaft waren einige werdende Mütter von solchen Haltungen ihrer Gynäkologen verunsichert.
    Meine Frauenärztin war ebenfalls nicht erfreut über die Hebammenbetreuung. Die Oberärztin der Klinik, die mich vor der Hausgeburt abschließend untersuchte, hat mich hingegen sowohl in meiner Geburtsentscheidung, als auch in der Überzeugung von der Wichtigkeit der Hebammenbetreuung (gerade im Hinblick auf die bevorstehende Hausgeburt) bestätigt und unterstützt. Diese positive Haltung gibt einer Schwangeren gleich ein viel positiveres Gefühl!

    Wirklich traurig, dass aufgrund finanzieller Mittel statt Miteinander oftmals Gegeneinander herrscht. Und letztlich auf Kosten der Kinder.

    Gefällt 1 Person

    1. Genau das ist es ja, es wird auf unserem Rücken ausgetragen, der Zustand versichert uns und macht uns Angst. Das spüren auch unsere Kinder.

      Gefällt 1 Person

      1. Du sprichst mir aus der Seele!

        Like

  3. Ich habe übrigens auch gestern einen Artikel im Rahmen einer Blogparade geschrieben, die auf die Hebammensituation aufmerksam machen und persönliche Einblicke geben soll was diese Frauen für Familien leisten.

    Vielleicht interessiert sich jemand dafür, es wäre klasse wenn sich viele Stimmen zu diesem Thema zusammenfinden würden!

    https://spieltriebe.com/2016/11/29/ohne-meine-hebamme/

    Gefällt 1 Person

  4. Ich habe aktuell das Problem, daß Arzt A, bei dem ih nur war, um mich über einen Schwangerschaftsabbruch aufklären zu lassen, eine Schwangerenvorsorge abgerechnet hat und ich dann bei einem (versuchten) Arztwechsel nach halbstündiger Wartezeit aus der Praxis geworfen wurde. Die nächste Ärztin ließ mich die 112,70 Euro bar auf den Tisch legen, Rechnung ist nicht möglich. Ich mußte gar noch einmal nach Hause, da ich „nur“ 105 Euro in der Tasche hatte. Ich kann mir das Geld nach telefonischer Rücksprache mit der Krankenkasse erstatten lassen, aber eine Schweinerei ist und bleibt es.

    Meine Ärztin steht der Hebammenvorsorge übrigens sehr positiv gegenüber. Sie weiß, daß ich nur zur Sonographie komme und auch eine Hausgeburt plane.

    Gefällt 1 Person

    1. Hallo Inga, das Verhalten deiner vorletzten Ärztin interessiert bestimmt die Ärztekammer. Ohne Rechnung abkassieren? Das geht meiner Ansicht nach nicht. Freut mich, dass du jetzt in gute Hände gekommen bist. Alles Gute für deine weitere Schwangerschaft und für die Geburt.

      Like

  5. Meine Frauenärztin fördert sogar die abwechselne Vorsorgeuntersuchung bei ihr und der Hebamme. Es gibt freiberufliche Hebammen die die Vorsorge in den Praxisräumen durchführen.

    Gefällt 1 Person

    1. Ja, das gibt es. Leider ist frau auch manchmal gezwungen, die Praxis“eigene“ Hebamme zu nutzen, da die Gynäkologen keine anderen Hebammen zulassen. Zum Glück gibt es die freie Wahl der Schwangerschaftsbegleiter ja noch, auch wenn in vielen Gebieten Deutschlands nur auf Papier.

      Like

  6. Mir ist fast identischer Brief (Formulierung, Layout) aus dem Sommer 2015 von einem Gynäkologen aus Bargteheide bekannt! Wurde damals auch abfotografiert…

    Gefällt 1 Person

  7. Hallo,

    das Thema ist hier zur Zeit auch sehr brisant.
    Ich habe eine Frage:
    Könntest Du diesen Blogeintrag an die drei Hebammenverbände:
    DHV
    BfHD
    DFH
    schicken?
    Und könntest Du ihn als pdf zur Verfügung stellen, ich würde ihn gerne per Mail an unseren Kreisverband und „meine“ Frauen schicken.
    Du bringst alles so wunderbar auf den Punkt und dass ihr – ihr Frauen und Mütter- Euch wehrt gegen diese Ungerechtigkeit, dass ihr in einen Abrechnungskonflikt hineingezogen werdet – das finde ich ganz ganz toll!
    Denn das kann nicht sein und wir brauchen dafür eine Lösung.
    Danke!

    Gefällt 1 Person

    1. Hallo Silke. Ein PDF des Beitrages lege ich gern unter dem Beitragstext ab. Somit kann es jede(r) selbst verteilen. Liebe Grüße

      Like

  8. Meine Frauenärztin hat sich damals bei Kind zwei geweigert nur den Ultraschall zu machen da ich nicht die komplette vorsorge bei ihr gemacht habe.

    Gefällt 1 Person

    1. Wenn es noch nicht verjährt ist, interessiert das vielleicht die Ärztekammer. Diese schwarzen Schafe müssen rausgepickt werden.

      Like

  9. Ich muss hier leider ein wenig widersprechen. Ich kenne das Verahren der KV’en und kann sagen, dass die Gynäkologen bezüglich doppelter Abrechnung der Schwangerschaftsvorsorge innerhalb eines Quartales belastet wurden, da 2 Gynäkologen diese Leistung erbracht haben. Von Hebammen ist in der Mutterschaftsrichtlinie keine Rede, da diese nicht mit den KV‘ en abrechnen. Gleichzeitig muss auch mal gesagt werden, wenn die Schwangeren mehrmals im Quartal Ihre Gynäkologen wechseln und dann nicht erwähnen, dass sie vorher woanders waren. Der Arzt rechnet im guten Glauben seine Leistungen ab und muss anschließend das Geld zurück bezahlen. Somit erhält er für erbrachte Leistungen auch kein Geld.

    Gefällt 1 Person

    1. Hallo Nelly, im Mutterpass werden doch alle Untersuchen erfasst, die ein Gyn gemacht hat. Sucht die Schwangere dann einen anderen Gyn. im Quartal auf, sieht dieser doch im Mutterpass, welche Leistungen bisher erbracht wurden.

      Like

    2. Hebammen rechnen ebenfalls mit den Krankenkassen ab und werden in den Mutterschaftsrichtlinien ebenfalls erwähnt.

      Gefällt 1 Person

  10. […] (Details und Hintergrundinformationen zu diesem Fall findet ihr bei Silke von aberWEHE! – „Geteilte Schwangerenvorsorge“) So eine Dreistigkeit macht mich fassungslos! Denn wer jetzt glaubt, dass das Recht auf der Seite […]

    Like

  11. Ich bin aktuell schwanger und möchte eine Hausgeburt. Meine Hebamme betreut diese nur, wenn sie vier Vorsorgeuntersuchungen selbst gemacht hat, allerdings meinte meine FA, als ich mich am 18.5. erkundigt habe, dass es nicht möglich sei, weil es dann zu „Abrechnungsproblemen“ führen würde und sie meine Schwangerschaft dann nicht weiter betreuen könnte. Nun sitze ich hier und stehe vor der Wahl, dass ich entweder den Rest an Untersuchungen von der Hebamme machen lasse und zu Hause entbinden kann oder vom Arzt und muss ohne Hebamme im Krankenhaus entbinden. Wir hatten uns bewusst für eine Hausgeburt entschieden, da wir bereits zwei Kinder haben und wir dann nicht ggf. zwanzig Stunden und mehr im Krankenhaus verbringen, aber meine Frauenärztin will mir da nun einen Strich durch die Rechnung machen. Was kann ich dagegen tun, damit ich beiderseits untersucht werde und zu Hause entbinden kann?
    Es wäre toll, wenn man mir hier einen Tipp geben könnte.
    Viele Grüße

    Gefällt 1 Person

    1. Liebe Julia,

      herzlichen Glückwunsch zu deiner Schwangerschaft. Ich wünsche dir, dass du in den nächsten Wochen unbeschwert froher Hoffnung sein kannst, auch wenn die Rahmenbedingungen, wie du schreibst, ein paar dunkle Wolken zu dir gepustet haben.
      Dass deine Hebamme die Vorsorgeuntersuchungen bei dir übernehmen will, ist verständlich. Eine 1:1 Betreuung, wie sie z.B. bei Hausgeburten gemacht wird, setzt voraus, das sowohl du deine Hebamme gut kennenlernst und sie dich auch. Das wichtigste bei dieser Form der Geburtsbegleitung ist Beziehung. Und eine Beziehung zu dir und deinem Kind kann sich erst gut entwickeln, wenn du mit deiner Hebammen in regelmäßigem und intensivem Kontakt stehst. Nur so kann sie lernen, wie es dir und deinem Kind geht, welche Bedürfnisse ihr habt, welche Wünsche bestehen. In den Vorsorgen werden die Grundsteine für eine Geburtsbegleitung gelegt, die dich und dein Kind als Ganzes sehen, die Grundsteine dafür, euch individuell begleiten zu können, und zwar so, wie ihr es braucht und wünscht. Auf der anderen Seite geben dir die Vorsorgetermine Sicherheit, denn auch du lernst dich auf deine Hebamme einzustellen und sie als Ganzen wahrzunehmen. Zusätzlich profitierst du von ihrem Wissen und kannst damit dein eigenen Erfahrungen, Gefühle und Bedürfnisse ergänzen.

      Der FA, der bisher deine Vorsorgeuntersuchungen gemacht hat, wird nicht derjenige sein, der zum Zeitpunkt der Geburt neben dir steht und dich fürsorglich beobachtet, dir hilft oder dir Mut macht. Für ihn ist nach Abarbeitung seines Leistungskataloges die Beziehung erst mal beendet.
      Abrechnungsprobleme zu sehen, wo keine sind, sollte nicht dein Problem sein. Du bist hier völlig im Recht, wenn du entscheidest, die Vorsorgetermine bei der Hebamme machen zu lassen oder ein Modell im Wechsel zwischen Hebammen und FA. Sollte der FA hier seine Dienstleistungen verweigern, so verstößt er gegen seine eigenen ärztlichen Richtlinien. Melde das doch einfach der Ärztekammer und der Krankenkasse. Da reicht schon eine Mail mit einer kurzen Erläuterung des Sachverhaltes und dem Namen des FA.

      Du fragst: „Was kann ich dagegen tun, damit ich beiderseits untersucht werde und zu Hause entbinden kann?“ Ich würde noch mal das Gespräch mit dem FA suchen und ihn/sie darauf hinweisen, dass die Vorsorge im Wechsel zwischen Hebamme und FA konform den Mutterschaftsrichtlinien ist. Solltest du keine Kompromissbereitschaft feststellen, informiere doch bitte die Ärztekammer und die Krankenkasse. Ich würde mir auch einen neuen FA suchen. Rede mal mit deiner Hebamme. Vielleicht kennt sie eine gynäkologische Praxis, die sie empfehlen kann. Informiere dich, welche Vorsorgedienstleistungen und Untersuchen du wirklich brauchst und willst und ob das nicht wirklich alles die Hebamme machen kann. Das wichtigste ist, dass du mit den Personen in Beziehung gehst, die dich bei der Geburt in deiner Kraft begleiten werden.
      Aufgrund des akuten Mangels an Hebammen (hat deine Hebamme für den Geburtszeitraum auch eine Vertretung? ) würde ich zusätzlich noch eine in Frage kommende Klinik suchen, in der dir vorstellen kannst, dein Kind zu gebären. Das ist aber nur für den Fall der Fälle, falls irgendwas dazwischen kommt und du nicht zu Hause gebären kannst.
      Und ansonsten? Genieße die Schwangerschaft so gut es mit zwei Kindern geht  Lass dich verwöhnen und rede regelmäßig und laut davon mit deinem Gegenüber, was DU brauchst, um dich wohlzufühlen und davon, was DU brauchst, um dich zu entspannen. Fordere es ein!

      Alles Gute, Julia. Schreib mir gern, wie es bei dir weitergeht.

      Liebe Grüße, Silke

      Like

    2. Ich wollte nur Bescheid sagen, dass ich einen anderen Frauenarzt gefunden habe, der sich die Vorsorge dann mit meimer Hebamme geteilt hat. Am 20.10. kam unser Kleiner dann als Hausgeburt zur Welt und ist kerngesund 🙂

      Like

      1. Herzlichen Glückwunsch, Julia. Ich wünsche euch ein entspanntes Wochenbett und ganz viel Kuschelzeit.

        Und dass Ärzte und Hebammen zusammenarbeiten ist nur eine Frage des Wollens, nicht des Könnens. Bin froh, dass es noch vereinzelte Beispiele gibt, in denen das Handeln an den Bedürfnissen der Frauen ausgerichtet ist. Liebe Grüße, Silke

        Like

  12. Hallo, mein drittes Kind ist im Juli 2016 zur Welt gekommen. Bei der zweiten Vorsorgeuntersuchung teilte ich dem Gynäkologen mit, dass ich die Vorsorge bei ihm im Wechsel mit der Hebamme wahrnehmen werde und eine Hausgeburt plane.

    Er riet mir von der Hausgeburt dringend ab (mit allgemeinen Hinweisen, ohne besondere medizinische Indikation) und behauptete, die Vorsorge im Wechsel mit der Hebamme sei aus versicherungsrechtlichen und abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich.

    Zuhause informierte ich mich dann bei der Krankenkasse über den Sachverhalt. Dem Gynäkologen erklärte ich diesen freundlich in einem ausführlichen Brief. Ich ging bis dahin davon aus bzw zog es zumindest in Erwägung, dass er tatsächlich nicht wüsste, dass und wie die wechselnde Vorsorge möglich und abzurechnen sei.

    Als Antwort schrieb er mir, da ich auf seinen Rat nicht hören würde und mich anderweitig informierte, ginge er davon aus, dass kein Verzrauensverhältnis vorhanden sei und er ginge davon aus, dass ich keine Termine mehr bei ihm wahrnehmen würde. Er hat mich also quasi „entlassen“.

    Bei der KK informierte ich mich, ob er das so einfach darf. Es konnte mir leider niemand eine genaue Auskunft geben. Alle mit denen ich sprach, gingen aber davon aus, dass er mich mit der Begründung des fehlenden Vertrauens loswerden könne.

    Die Untersuchungen machte dann die Hebamme alleine, bis auf einen Ultraschall, den ich bei einer Ärztin in einiger Entfernung machen ließ, die für ihre positive Einstellung zu Hebammen und Hausgeburt bekannt ist und die mir meine Hebamme empfahl.

    Like

    1. Da wünsche ich mir eine Kontrollinstanz bei den KK. Vielleicht hätte es die Ärztekammer interessiert? Solche Berichte machen hilflos. Niemanden scheint es zu interessieren. Reine Willkür. Danke für dein Feedback.

      Like

  13. Wenn ich hier lese das ein Arztwechsel im Quartal möglich sein soll, kann ich nur mit dem Kopf schütteln, Ein Arztwechsel für eine Schwangere ist in einem Quartal nicht möglich. Zu lesen auf der Seite der Kassenärtzlichen Vereinigung. Problem ist folgendes: Die Pauschale für eine Schwangerenbetreuung darf nur einmal im Quartal von einem Arzt abgerechnet werden. Da an diese Pauschale aber auch alle weiteren Leistungen gekoppelt sind, ist es wichtig des der behandelnde Arzt diese abrechnet. Geht eine Schwangere nun in einem Quartal zu zwei Ärzten, arbeitet der zweite Arzt umsonst. Das Bundessozialgericht hat somit entschieden das eine Frau die im Quartal wechseln möchte, alle Leistungen beim Zweitarzt privat tragen muss.
    Da ich selber täglich Regresse der KV auf dem Tisch liegen habe, weiss ich auch das die Kassen immer gerne sagen:“ Natürlich können Sie wechseln. Das ist immer möglich!“ Bezahlen tun die Kassen das aber nicht.

    Like

    1. Hallo N.Funk,

      danke für dein Feedback.
      Ich hole mal mit meiner Antwort ein weinig weiter aus. Sie ist grundsätzlicher Natur.

      Reden wir über die Pauschale, die ein Gynäkologe berechnet, sobald eine schwangere Frau terminlich die Praxis betritt. Er oder sie rechnet also im Voraus Leistungen ab, die er/sie noch gar nicht erbracht hat. Das ist der erste Punkt einer langen Kette von Übeln. Nimmt eine Frau eine ärztliche Leistung in einer Praxis wahr, wird diese ja über die Abrechnung der Praxis mit der Krankenkasse dokumentiert. Zudem erfolgt ein Eintrag im Mutterpass. Ergo ist die Leistung nachprüfbar. Möchte diese Frau die gleiche Leistung im Quartal bei einem anderen Arzt/Ärztin wahrnehmen, sieht der Arzt im Mutterpass, dass dies schon getan wurde und kann dann die Frau darauf hinweisen, dass sie die Leistung bei doppelter Inanspruchnahme ggfls. selbst zahlen muss. Oder der Arzt hält Rücksprache mit der KK, ob die Leistung bereits von der Frau in Anspruch genommen wurde. Die Ärztin oder der Arzt muss also nicht umsonst arbeiten.

      Geht alles. Doch nur weil die Transparenz und die Kommunikation zwischen Ärzteschaft, Krankenkassen und diversen Abrechnungsstellen nicht gegeben ist, versucht man der Frau das Recht auf freie Arztwahl zu verweigern. Auch hier wird wieder auf dem Rücken der Frauen ausgetragen, was so ein Verwaltungskrieg mit sich bringt. Im Vordergrund steht nicht das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Mündigkeit der Schwangeren, sondern ein Prinzip. Mensch = Nummer im Versicherungssystem.

      Wenn von dem Recht auf freie Arztwahl schwangere Frauen ausgeschlossen werden, ist das Diskriminierung.

      Wenn Gesundheitsleistungen vorab über Pauschalen abgerechnet werden, auch wenn diese Leistungen noch gar nicht erbracht wurden, ist das ein grundsätzlicher Fehler im System.

      Wenn durch Systemfehler Menschen, wie hier in diesem Fall Schwangere, in emotionale und sachliche Not geraten, dann ist das menschenverachtend.

      Und wenn Krankenkassen das eine sagen und das andere tun, dann ist das ihr Problem.

      Und bitte, das richtet sich an alle Frauen, die das hier lesen, lasst euch das nicht gefallen. Haut mit der Faust auf den Tisch und verschließt nicht die Augen, in der Hoffnung, eure Kämpfe würden andere für euch kämpfen. Steht hier nicht jede von euch selber auf, helft ihr, das Systemvirus weiter zu verbreiten.

      Silke

      Like

  14. Ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger und in der 9. SSW. Wie auch unsere große Tochter, soll das zweite Kind außerklinisch auf die Welt kommen dürfen. Ich möchte darum die Vorsorge von den Hebammen des GH durchführen lassen. Allein für die ersten beiden US-Untersuchungen wollte ich zu meiner FÄ gehen. Den ersten US hat sie gemacht. Doch den zweiten verweigert sie, weil ich nicht die komplette Vorsorge bei ihr machen lasse (das wusste sie schon vor dem ersten US). Ich muss mir jetzt für den zweiten US einen anderen Arzt suchen. Es ist mir ein Rätsel warum sie den ersten gemacht hat (Finanzielle Gründe?). Ihr Grund, warum sie mir den zweiten US verweigert ist, dass sie nicht verantworten kann wenn die Hebammen etwas falsch machen. Auch in der 1. SS war das ein großes Problem (damals wollte ich Vorsorge im Wechsel machen). Ab der 30. Woche bin ich dann komplett zu den Hebammen gewechselt. Sie hielt mir vor, dass ich unverantwortlich bin. Dass man dann nicht wüsste ob das Kind sich richtig entwickelt und ein US-Paket hatte sie mir eh schon ausgequatscht („sie wollen doch wissen dass alles in Ordnung ist, oder?!“). Ich fühle mich unfair behandelt, im Stich gelassen und bin wütend, dass mit Frauen in der SS so unsensibel umgegangen wird. Offensichtlich geht es nur ums Geld und dafür wird Panik üben Angst verbreitet.

    Like

Hinterlasse einen Kommentar